Die CHKD-Mitgliedschaft ist freiwillig. Ordentliche Mitglieder können Unternehmen mit Sitz in Deutschland werden, welche unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsunternehmen chinesischer Unternehmen sind.
Außerdem können chinesische Unternehmen oder Unternehmen, die unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsunternehmen chinesischer Unternehmen sind und über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, ordentliche Mitglieder werden.